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   BAG, 14.06.1977 - 1 ABR 92/74   

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https://dejure.org/1977,1969
BAG, 14.06.1977 - 1 ABR 92/74 (https://dejure.org/1977,1969)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1977 - 1 ABR 92/74 (https://dejure.org/1977,1969)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1977 - 1 ABR 92/74 (https://dejure.org/1977,1969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Menschengerechte Arbeitsgestaltung - Erforderlichkeit einer Schulung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamm, 31.05.2006 - 10 TaBV 202/05

    Schulungskosten des Betriebsrats; Erforderlichkeit der Schulung über

    Schulungsmaßnahmen können insbesondere dann erforderlich sein, wenn entsprechende Änderungen und Planungen im Betrieb anstehen, etwa wenn der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung plant (BAG, Beschluss vom 14.06.1977 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 30; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 149; DKK/Wedde, a.a.O. § 37 Rz. 108; Däubler, Handbuch Schulung und Fortbildung, 5. Aufl. 2004, Rz. 205, 206, 230).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16

    Notwendigkeit der Schulung von Betriebsratsmitgliedern

    Nur dann ist eine entsprechende Schulung erforderlich (BAG, Beschluss vom 14. Juni 1977 - 1 ABR 92/74 - AP Nr. 30 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 22/75

    Betriebsratsmitglied - Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts -

    Um eine Prüfung dieser Voraussetzungen vornehmen zu können, bedarf es aber - wie der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts zuletzt in seiner Entscheidung vom 14. Juni 1977 - 1 ABR 92/74 - (AP Nr. 50 zu § 57 BetrVG 1972 ausgeführt hat - einer auch im Beschlußverfahren erforderlichen, schlüssigen Anspruchsbegründung, indem der Antragsteller darlegt, welche (gegenwärtigen oder doch demnächst entstehenden) betrieblichen Verhältnisse die konkrete Schulung erforderlich machen.
  • BAG, 05.11.1981 - 6 ABR 46/79
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 21. November 1978, aaO, im Anschluß an die Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG vom 8. Februar 1977 - 1 ABR 124/74 AP Nr. 26 zu § 37 BetrVG 1972; vom 14. Juni 1977 - 1 ABR 92/74 - AP Nr. 30 zu § 37 BetrVG 1972) die Rechtsauffassung vertreten, daß für die Vermittlung von Grundkenntnissen über das Betriebsverfassungsgesetz an erstmals gewählte Betriebsratsmitglieder auch über die Übergangszeit nach Inkrafttreten des Gesetzes hinaus die Erforderlichkeit im Regelfall bejaht werden kann, ohne daß dies von den Betriebsratsmitgliedern näher dargelegt werden muß, und hat dementsprechend den Anspruch auf Kostenersatz bejaht.
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